Die „EU-Hinweisgeber-Richtlinie“ (Richtlinie EU 2019/1937), auch Whistleblower-Richtlinie genannt, wird in 2023 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Umsetzung in Deutschland in Form des Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) ist bislang jedoch noch nicht rechtsverbindlich erfolgt. Zudem unterliegt die WSO der KMU-Regelung, d.h. die Umsetzung wird voraussichtlich erst Mitte Dez. 2023 für Unternehmen von 50 – 250 Beschäftigte verpflichtend.
Die WSO wird beizeiten ein eigenes Hinweisgebersystem für Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte an dieser Stelle bekannt geben, damit diese (vermeintliche) Missstände im Unternehmen melden können.
Bis dahin sei darauf hingewiesen, dass es im Hause WSO bereits heute mit dem Betriebsrat eine neutrale, per Gesetz (BetrVG) zur Verschwiegenheit verpflichtete Stelle gibt, an welche sich Beschäftigte, aber auch Angehörige von Geschäftspartnern und Außenstehende, bei Bedarf vertrauensvoll wenden können.
Der Betriebsrat ist erreichbar unter:
Sicherheitsdienste
Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
City-Streife Osnabrück
Veranstaltungs- & Ordnungsdienste
WSO Sicherheitsdienst GmbH
Eduard-Pestel-Strasse 2
49080 Osnabrück
Telefon: +49 541 9966 – 0
Telefax: +49 541 9966 – 288
Impressum // Datenschutz
CSR /Nachhaltigkeit
Hinweisgeber-Richtlinie
WSO Sicherheitsdienst GmbH · Eduard-Pestel-Strasse 2 · 49080 Osnabrück · Telefon: +49 541 9966 – 0 · Telefax: +49 541 9966 – 288
Impressum // Datenschutz // CSR /Nachhaltigkeit // Hinweisgebersystem